Hier möchte ich ein Teil meiner Sammlung an Prospekten, Fotos und Modelle vorstellen.
Technische Entwicklungen von Seilbaggern und Kranen sowie Maschinen der Braunkohlenveredelung und Kaligranulierung im ehemaligen VEB Zemag Zeitz. Die Homepage von Gerd Lintzmeyer
Zitat: "Wir sind eine private Interessengemeinschaft und möchten versuchen ein Stück DDR Geschichte am leben zuerhalten .
Das ist eine nichtkommerzielle Internetseite von Wolfgang Leistritz. Sie stellt einen nicht mehr existierenden Betrieb dar, mit der Idee, ein Stück Geschichte der DDR-Wirtschaft und auch des Zusammenlebens und -arbeitens zu dokumentieren.
Zitat:
"Zum Thema Landwirtschaft und der dazugehörigen Technik ist recht viel im NET zu finden doch leider recht wenig über die landwirtschaftlichen Fahrzeuge der ehemaligen DDR. Da ich ein recht umfangreiches Foto- und Literaturarchiv besitze, möchte ich nun einiges davon präsentieren." Die Homepage von Jan Welkerling
Wie der Name schon sagt. Hier findet Ihr Kranbilder - und könnt Eure eigenen Fotos einstellen. Kostenlose Anmeldung und los gehts. Die Homepage von Wolfgang Schlick
Messe- und Ferienwohnung in Essen-Kray
Zwei Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Essecke, Dusche / WC und Küche bieten alles zur Erholung nach einen anstrengenden Tag
Weimar-Werk
alles was Ihr über das Weimar-Werk wissen wollt und solltet.
Die Homepage von Dr. Hans-Jörg Zöllner
Fotostudio „zauberhafte Momente“ Sie wünschen ein Passbild, Bewerbungsbilder, Kinderbilder, Schwangerschaftsfotos, Portraitbilder, unvergessliche Hochzeitsfotos, Fotoshootings - oder - Sie suchen jemanden der ihre alten Fotos/Dias digitalisiert, Fotokalender oder Fotobücher mit ihren schönsten Aufnahmen gestaltet, dann sind sie hier genau richtig.
Hitachi Zaxis 210W und Zaxis 350LCN
Caterpillar 777D
Volvo L 150 F
JLG
Caterpillar 972H / Volvo L 150 E
Caterpillar 777D und Liebherr 9350
Liebherr L 541
Die am häufigsten gestellte Frage ist: Habe ich mit meinen Bagger / Radlader eine Sperrzeit zu befolgen ? Antwort: = Die Sperrzeit (die Zeit in der eine selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf) ist in der Erlaubnis nach § 29 StVO vermerkt. Diese Sperrzeit gilt nur für die selbstfahrende Arbeitsmaschine, die eine Erlaubnis nach § 29 StVO benötigt und die dann auch in der Erlaubnis vermerkt ist. Ob Sie für Ihre selbstfahrende Arbeitsmaschine eine Erlaubnis nach § 29 StVO benötigen, können Sie der Betriebserlaubnis oder der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO entnehmen. Dort steht es drin, wenn diese gefordert wird. Fazit
Erlaubnis erforderlich = Sperrzeit (wenn vermerkt)
keine Erlaubnis erforderlich = keine Sperrzeit